Derzeit werden mindestens 20 Fälle von Hepatitis A – davon drei Todesfälle und zehn Hospitalisierungen – einem gemeinsamen Ausbruch zugeordnet. Darunter befinden sich Fälle bei Klient:innen von Obdachlosenheimen und Personen, die Drogen konsumieren, aber auch andere Gruppen sind betroffen. Die genauen Infektionsketten und Übertragungswege befinden sich aktuell in epidemiologischer Abklärung. Auch in Tschechien, Ungarn und der Slowakei wird seit Jahresbeginn ein deutlicher Anstieg der Hepatitis A-Fallzahlen beobachtet.
Meldepflicht
Das BMASGPK erinnert in diesem Zusammenhang an die Meldepflicht: Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle von Hepatitis A sind gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Epidemiegesetz 1950 anzeigepflichtig und binnen 24 Stunden an die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu melden.
Übermittlung Hepatitis A-positiver Proben
Laboratorien, die Hepatitis A diagnostizieren, werden ersucht, positive Proben an die Nationale Referenzzentrale für Hepatitis weiterzuleiten, um sie der Sequenzierung zukommen zu lassen. So können die epidemiologischen zusammenhänge aufgeklärt und wichtige Informationen zur Ausbruchsbekämpfung gewonnen werden.
Impfung und postexpositionelle Prophylaxe
- Eine spezifische Therapie für Hepatitis A ist nicht verfügbar. Die Behandlung besteht in der Vermeidung körperlicher Anstrengung, strikter Alkoholabstinenz und Symptombehandlung.
- Eine sichere und wirksame Impfung gegen Hepatitis A ist verfügbar. Die Impfung erfolgt in zwei Dosen, wobei die zweite Impfung 6 bis 18 Monate nach der ersten erfolgen sollte. Sie steht am Privatmarkt zur Verfügung.
- Es gibt auch die Möglichkeit der postexpositionellen Prophylaxe. Hier steht oft nur mehr die aktive Immunisierung mit Totimpfstoff (Hepatitis A-lmpfung) zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin (HAV-lg) mit definiertem AK-Gehalt gegen das Hepatitis A-Virus lieferbar ist. Diese aktive, postexpositionelle Immunisierung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt erfolgen. Danach ist keine sichere Wirksamkeit mehr gegeben, der Krankheitsverlauf kann jedoch gemildert sein.
- Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-lg zum Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden. Die betroffenen Personen sind daher auf die strikte Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von mindestens 2 Wochen hinzuweisen.