Für alle versicherten Personen muss ein Heilmittelkostenkonto eingerichtet werden. Für die Berechnung dieses Kontos müssen sowohl öffentliche Apotheken als auch ärztliche Hausapotheken bei Arzneimitteln, deren Kassenverkaufspreis inklusive Umsatzsteuer niedriger als die Rezeptgebühr ist, den erweiterten Datensatz elektronisch an den Dachverband übermitteln.
Die österreichische Ärztekammer wurde vorab nicht über diese Änderung informiert. Es liegen auch noch keine konkreten Details zur technischen Umsetzung und den damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen vor. Aktuell finden Gespräche mit den relevanten Stakeholdern statt. Wir informieren Sie, sobald uns nähere Details zum Thema vorliegen.